Für die ersten 2 Jahre gewähren wir für Ihr austro/flex-Schlafsystem gegen Vorlage eines Kaufbelegs eine Vollgarantie.
In dieser Zeit beheben wir alle Schäden, die auf Materialfehler zurückzuführen sind, durch Reparatur oder Austausch.
Bei Neukauf: Ab dem dritten Nutzungsjahr reduziert sich die Garantieleistung stufenweise:
ab 3. Nutzungsjahr übernehmen wir 80 % Garantieleistung vom Neupreis
ab 4. Nutzungsjahr übernehmen wir 70 % Garantieleistung vom Neupreis
ab 5. Nutzungsjahr übernehmen wir 60 % Garantieleistung vom Neupreis
ab 6. Nutzungsjahr übernehmen wir 50 % Garantieleistung vom Neupreis
ab 7. Nutzungsjahr übernehmen wir 40 % Garantieleistung vom Neupreis
ab 8. Nutzungsjahr übernehmen wir 30 % Garantieleistung vom Neupreis
ab 9. Nutzungsjahr übernehmen wir 20 % Garantieleistung vom Neupreis
ab 10. Nutzungsjahr übernehmen wir 10 % Garantieleistung vom Neupreis
Die jeweils verbleibenden Kosten sowie eine Fahrtkostenpauschale müssen wir als Kundenanteil in Rechnung stellen.
Bei Reparatur: Ab dem dritten Nutzungsjahr werden Reparaturleistungen sowie eine Fahrtkostenpauschale unter vorheriger Erstellung eines Kostenvoranschlags an den
Kunden weiterverrechnet.
- Mit unserer Garantieleistung wird die laufende Garantiezeit nicht unterbrochen,
es beginnt auch keine neue Garantiefrist zu laufen. - Motoren und elektronische Bestandteile unterliegen ausschließlich der gesetzlichen
2 Jahre Gewährleistung.
Von unserer Garantiezusage müssen wir ausschließen:
- Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurden, z.B. Anwendung
von Gewalt, Überlastung, vom Käufer durchgeführte Veränderungen etc. - Schäden, die durch Öffnen von elektrischen oder elektronischen Bauteilen entstehen (ausgenommen Reparaturen durch Mitarbeiter des Herstellers).
- Mängel, die auf natürlicher Abnützung beruhen, z.B. Ermüdung von Federelementen, Federleisten oder Kunststoffteilen.
- Matratzenbezüge und -griffe sowie andere Stoffbezüge.
- Verschmutzung durch Stockflecken (Schimmel).
Garantieleistungen machen Sie bei Ihrem austro/flex-Fachhändler geltend. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden durch diese Garantieleistungen in keiner Weise eingeschränkt.